Muss die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung durch den Gebäudebetreiber / Arbeitgeber erfolgen?

  • Ja, die Gefährdungsbeurteilung muss zwingend durch den Arbeitgeber oder Gebäudebetreiber erfolgen und kann nicht an den externen Dienstleister für bestimmte fachliche Aufgaben delegiert werden (anders sieht das für die generelle Durchführung aus. Hier können sehr wohl externe Dienstleister als Fachkraft für Arbeitssicherheit benannt werden. Die Verantwortung liegt jedoch nach wie vor bei Ihnen (siehe auch Arbeitssicherheitsgesetz)).
  • Sie können intern dem Dienstleister natürlich vorgeben, dass dieser seine Mitarbeiter zusätzlich selbst unterweist, sofern Sie eine Person des Dienstleisters unterwiesen haben. Lassen Sie sich für diesen Fall entsprechende Bestätigungen vorlegen. Diesbezüglich können Sie sich die erfolgte Schulung durch die Mitarbeiter des Dienstleisters bestätigen lassen.
  • Die Überwachung der Nutzung von PSAgA obliegt bei Tätigkeiten in Ihren Betriebsstätten hingegen wieder Ihnen, auch bei den Mitarbeitern des Dienstleisters.
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