Wie wird die benötigte Höhe der Absturzsicherung für ein Seilsystem bzw. für Anschlagpunkte berechnet?

Hinweis: Die Flachdach-Richtlinie schreibt vor, dass sämtliche Dachdurchdringungen min. 150 mm aus der wasserführenden Schicht abgedichtet werden müssen.

Für die Berechnung der benötigten Höhe der Anschlageinrichtung ergibt sich daher:

 

Beispielberechnung:

Dachuntergrund

Höhe des Dachaufbaus (Dämmung & Abdichtung) gerundet auf den nächsten 100er

+ 200mm

= benötigte Höhe der Absturzsicherung

 

Betondach

220 mm Dachaufbau

= 220 = 300

+ 200mm

= 500mm

 

Benötigte Stütze: Typ 3 (zur Montage auf Betondach) mit Bauhöhe 500mm → Typ 3-500!

Beschädigen amh Absturzsicherungen die Dachoberfläche?

Nein, die Dachabsturzsicherungen werden in der Regel an der Unterkonstruktion montiert und werden dann durch die Dachabdichtung geführt. Für die Sicherstellung der Integrität Ihres Daches bieten wir diverse Eindichtungsmöglichkeiten an, so dass die Dichtigkeit des Daches stets gewährleistet ist.

Alternativ bieten wir Ihnen durchdringungsfreie Dachgeländersysteme an, die die Dachabdichtung des Daches nicht perforiert.

Benötige ich einen Fachmann zur Montage von amh Flachdach-Sicherungen?

Jein, die amh Absturzsicherungen können einfach durch Ihren Dachdecker montiert werden, der mit Ihrem Dachaufbau vertraut ist und daher für die sicher Montage und optimale Eindichtung der Absturzsicherungen sorgen kann.

Seilsicherungssysteme hingegen montieren wir stets selbst auf die vormontierten Stützen. So haben Sie keine weiteren Drittfirmen zu beauftragen, sondern erhalten alles aus einer Hand. Nach erfolgreicher Montage erhalten Sie von uns die entsprechende Montagedokumentation sowie eine Bescheinigung zur Freigabe Ihres Seilsicherungssystems. Alternativ bieten wir Ihnen auch gern die volle Montage mit unserem hauseigenen Team aus ausgebildeten Dachdeckern an.

Warum benötigt man eine Absturzsicherung auf Flachdächern?

Flachdächer bergen beträchtliches Gefahrenpotential an den Randbereichen sowie in Bereichen mit Dachöffnungen bspw. an Lichtkuppeln, Ausstiegen, RWA, Lichtbänder, etc. Damit Sie, Ihre Mitarbeiter sowie Drittfirmen sicher auf dem Dach bleiben, sollten Sie Flachdach-Sicherungen einsetzen. Darüber hinaus schreibt der Gesetzgeber die Verwendung von Schutzmaßnahmen vor Absturz zwingend vor. Dies bereits ab 3m Höhe. Gern informieren wir Sie. Rufen Sie uns an.

Muss die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung durch den Gebäudebetreiber / Arbeitgeber erfolgen?

  • Ja, die Gefährdungsbeurteilung muss zwingend durch den Arbeitgeber oder Gebäudebetreiber erfolgen und kann nicht an den externen Dienstleister für bestimmte fachliche Aufgaben delegiert werden (anders sieht das für die generelle Durchführung aus. Hier können sehr wohl externe Dienstleister als Fachkraft für Arbeitssicherheit benannt werden. Die Verantwortung liegt jedoch nach wie vor bei Ihnen (siehe auch Arbeitssicherheitsgesetz)).
  • Sie können intern dem Dienstleister natürlich vorgeben, dass dieser seine Mitarbeiter zusätzlich selbst unterweist, sofern Sie eine Person des Dienstleisters unterwiesen haben. Lassen Sie sich für diesen Fall entsprechende Bestätigungen vorlegen. Diesbezüglich können Sie sich die erfolgte Schulung durch die Mitarbeiter des Dienstleisters bestätigen lassen.
  • Die Überwachung der Nutzung von PSAgA obliegt bei Tätigkeiten in Ihren Betriebsstätten hingegen wieder Ihnen, auch bei den Mitarbeitern des Dienstleisters.