Normen

Absturzsicherungen Normen / Bauregelliste (Bauprodukte-Verordnung)

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat die Aufgabe, die technischen Regeln für Bauprodukte und Bauarten in die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (alt: Bauregellisten) aufzustellen und im Einvernehmen mit den obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder bekannt zu machen.

2012: Neuaufnahme von Absturzsicherungen in die Bauregelliste

Seit 2012 gibt es eine überarbeitete Bauregelliste (seit April 2019 „Muster- Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen“), die auch Absturzsicherungen den Bauprodukten zurechnet, da Sie üblicherweise fest am oder im Gebäude verankert werden oder für den dauerhaften Verbleib bestimmt sind. Fortan müssen sämtliche Absturzsicherungen zusammen mit der jeweiligen Befestigung für unterschiedliche Untergründe geprüft werden. Nach erfolgreich bestandener Prüfung erfolgt die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Produktes, durch Vergabe des Ü-Zeichens. Bauprodukte die nicht über eine bauaufsichtliche Zulassung verfügen, dürfen nicht fest im oder am Gebäude installiert werden, da sonst ein Mangel eingebaut wird. Achten Sie daher bei der Wahl Ihrer Absturzsicherungen auf das Ü-Zeichen des DIBt.

Die für unsere Absturzsicherungen maßgeblich relevanten Normen beziehen sich auf die Produkte Absturzsicherungen für Flachdächer. Seit 2012 sind Absturzsicherungen nach DIN EN 795 in die Muster-Verwaltungsvorschrift des DIBt aufgenommen, wodurch sie die Zulassung als Bauprodukt durch das DIBt benötigen (siehe Bild). Die Zulassung erfolgt durch Vergabe einer Zulassungsnummer sowie durch Vergabe des Ü-Zeichens. Alle Produkte der amh Flachdach-Sicherungs GmbH verfügen über das Ü-Zeichen. Dieses bestätigt die Qualität und „Übereinstimmung“ zur Norm.

Die zugehörigen Dokumente sind:

  • Muster-Verwaltungsvorschrift des DIBt

„In Deutschland gilt die Landesbauordnung, wenn ein Dauerhaft auf dem Gebäude zu installierendes Produkt (Bauprodukt) die Anforderungen an ein solches nicht erfüllt stellt dies einen Mangel dar.“ Zitat DIBt, 28.09.2015

Quelle: Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) – Muster-Verwaltungsvorschrift 2015/2

Absturzsicherungen Normen Bauregelliste Bauprodukte Metallbau
Quelle: Bauregelliste A, Bauregeliste B und Liste C, Ausgabe 2015/2, herausgegeben vom Deutschen Institut für Bautechnik, Berlin am 06.10.2015 (http://www.dibt.de/de/geschaeftsfelder/data/BRL_2015_2.pdf)
  • Persönliche Absturzschutzausrüstung – Anschlageinrichtungen; Deutsche Fassung
    EN 795:2012

    • Diese Norm befasst sich mit Anschlageinrichtungen, die vor 2012 zur PSA gegen Absturz zählten, nun aber in die Bauregelliste eingegliedert sind. Diese Anschlageinrichtungen dürfen jeweils nur von einer Person genutzt werden.
  • Einrichtungen zur Instandhaltung baulicher Anlagen – Sicherheitstechnische Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege – Planung und Ausführung
    DIN 4426:2013-12 (gültige Fassung)

    • Diese Norm befasst sich mit den Sicherheitstechnischen Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege. Insbesondere auf Dächern bestehen besondere Gefahren zum Beispiel durch Ab- oder Durchsturz, so dass diese Gefahrenbereiche gesondert gesichert werden müssen. DIN 4426 beschreibt, welche Schutzmaßnahmen zu wählen sind und wie diese beschaffen sein müssen.
      • Einrichtungen zur Instandhaltung baulicher Anlagen – Sicherheitstechnische Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege – Planung und Ausführung DIN 4426:2015-12 [Norm-Entwurf]

Downloads: Bauregelliste

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