Wiederkehrende Prüfung von Absturzsicherungen

Wiederkehrende Pruefung Absturzsicherungen

Ob beim Bau, bei Wartungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen – in vielen Berufsgruppen gehört das Arbeiten in der Höhe zum Alltag. Damit sich auf Dächern und Baustellen trotz des hohen Risikos keine Unfälle ereignen, müssen sich die Verantwortlichen an die Vorschriften zur Unfallverhütung der Berufsgenossenschaften (BG BAU) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) halten. Dazu gehört es einerseits, das Personal mit Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) auszustatten, andererseits Gefahrenstellen am Dach durch installierte Vorrichtungen (amh Flachdachabsturzsicherung, Seilsysteme, Geländer) abzusichern.

Des Weiteren stehen Bauherren, Gebäudeverwalter und -eigentümer in der sogenannten Prüfpflicht. Diese umfasst die Abnahmeprüfung temporärer und fester Absturzsicherungssysteme, die regelmäßige Sachkundigenprüfung nach mindestens zwölf Monaten sowie die Prüfung im Rahmen der großen Werksbauprüfung nach DIN 4131 und DIN 1076.


Mehr lesen