Anschlageinrichtungen – Beratungshaftung des Handels

Der Dachdeckerverband Nordrhein hat einen Infobrief zum Thema Anschlageinrichtungen und
Beratungshaftung des Handels herausgebracht.
Achten Sie als Händler sowie auch als Verarbeiter stets darauf, alle erforderlichen Dokumente
an den jeweiligen Empfänger und insbesondere den Bauherrren/Gebäudebetreiber weiterzureichen.
Infobrief Anschlageinrichtungen Beratungshaftung Handel Dachdeckerinnung Nordrhein (PDF, 163 kb)
Diese Dokumente umfassen:
- DIBt Zulassung der Anschlageinrichtung
- Einbauanleitungen des Herstellers
- Montagedokumentation inkl.
- schrittweiser Fotodokumentation
Dachdeckerinnung Nordrhein veröffentlicht Infobrief zur Beratungshaftung des Handels
Weitere Informationen finden Sie in der DGUV Information 201-056 auf Seite 20.
„ Anschlagpunkte & Co!“
– Ein komplexer Sachverhalt – ein längerer Infobrief –
Dachdeckermeister Glücklich bekommt den Auftrag eine Flachdachfläche zu sanieren.
Um gut vorbereitet zu sein, sendet er vor Beginn seiner Arbeiten eine Anfrage für das
ausgeschriebene Material an den Fachhandel seines Vertrauens. Der Aufraggeber
(Öffentliche Hand) hat unter der Position „Anschlageinrichtungen“ (AE) das Produkt X
oder gleichwertig beschrieben. Der Handel hat das Produkt Y auf Lager; Glücklich
ordert dieses….
Infobrief Anschlageinrichtungen Beratungshaftung Handel Dachdeckerinnung Nordrhein (PDF, 163 kb)
Herausgeber: Dachdecker-Verband Nordrhein, Graf-Recke-Str. 43, 40239 Düsseldorf
Verantwortlich: DDM Jürgen Renner, E-Mail juergen.renner@dachdecker-verband-nr.de
Kommentar schreiben