Baumangel durch Absturzsicherung?
Sie sind Bauleiter, Generalunternehmer oder Eigentümer von Gebäuden? Sind Sie sicher, dass Sie bei der Sicherung des Daches keinen Mangel verbaut haben?
Mit der im Jahre 2012 veröffentlichten Bauregelliste B sind Dachabsturzsicherung im Teil 2 Abschnitt 4.3 aufgenommen worden. Damit fallen sämtliche Dachabsturzsicherungen, wie Einzelanschlagpunkte aus Edelstahl und mit Stützen aus feuerverzinktem Stahl, die mit dem Gebäude verbunden werden oder für den dauerhaften Verbleib auf dem Gebäude gedacht sind, unter die Vorschriften für Bauprodukte gemäß EU – Richtlinie 89/106.
Bauprodukte erfordern die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt), auch Ü-Zeichen genannt.
„In Deutschland gilt die Landesbauordnung, wenn ein dauerhaft auf dem Gebäude zu installierendes Produkt (Bauprodukt) die Anforderungen an ein solches nicht erfüllt, stellt dies einen Mangel dar.“
Seither dürfen zur Sicherung von Dächern nur noch Absturzsicherungen mit DIBt – Zulassung (Ü-Zeichen) eingesetzt werden. Die Verordnung schreibt auch die Dokumentation der Montage vor.
Die Montage muss für jede Stütze auf dem Dach separat dokumentiert werden. Dies in der Regel per Foto und Beschreibung sowie unter Bestätigung, dass die Drehmomente lt. Herstellervorgaben eingehalten wurden.
Werden die neuen Vorgaben verletzt, kann es im schlimmsten Falle dazu kommen, dass die Absturzsicherungen wieder ausgebaut werden müssen. Die Verantwortung liegt hier beim Verarbeiter.
Als Bauleiter, Generalunternehmer und Eigentümer sollten Sie sich daher bei der Abnahme unbedingt die Einbau- und Montagedokumentation zu sämtlichen Stützen übergeben lassen.
Hinweis: Zukünftig werden auch Seilsicherungssysteme, die auf Stützen montiert werden in die Bauregelliste aufgenommen. Sie unterliegen somit ebenfalls den vorgenannten Bestimmungen.
Merke:
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Beim Kauf von Dachabsturzsicherungen auf das Ü-Zeichen achten
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Bei der Abnahme Montagedokumentation und Fotos übergeben lassen
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Wartungsvertrag abschließen um Absturzsicherung regelmäßig zu inspizieren
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